Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus on AI, hat den AI
Act selbst geändert. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III rutschen
auf Dezember 2027, die Produktsicherheits-Route auf August 2028,
während die Kennzeichnung synthetischer Inhalte vorgezogen wurde. Wer
die Fristentabelle im Juni ins Wiki kopiert hat, arbeitet seitdem mit
falschen Daten.
Das ist die ganze Begründung für dieses Produkt in einem Vorgang.
Kein Newsletter zum Lesen, sondern ein abfragbarer Stand, der gegen
die Primärquellen ehrlich gehalten wird. Ändert sich etwas, wird die
Änderung mit dem auslösenden Rechtsakt protokolliert, samt vorherigem
Wert.
Änderungsverordnung auf EUR-Lex lesen