Artikel 10: Daten und Daten-Governance
Artikel 10 verlangt, dass Trainings-, Validierungs- und Testdaten hochriskanter KI-Systeme geeigneten Daten-Governance-Praktiken unterliegen sowie einschlägig, hinreichend repräsentativ und für die Zweckbestimmung so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sind. Datensätze sind auf mögliche Verzerrungen zu untersuchen, die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte beeinträchtigen können.
- 02. Dez. 2027 Gilt für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
- 02. Aug. 2028 Gilt für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I
- Dokumentierte Daten-Governance-Praktiken sind anzuwenden, die Erhebung, Aufbereitung, Kennzeichnung und Annotation der Datensätze abdecken.
- Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen für die Zweckbestimmung und den Verwendungskontext einschlägig und hinreichend repräsentativ sein.
- Datensätze sind auf mögliche Verzerrungen zu untersuchen, die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte beeinträchtigen können; geeignete Minderungsmaßnahmen sind zu ergreifen.
- Die Merkmale der Datensätze, einschließlich Herkunft und bekannter Grenzen, sind als Teil der Daten-Governance-Unterlagen zu dokumentieren.
- Daten-Governance-Dokumentation
- Unterlagen zu Datensatzmerkmalen und zur Verzerrungsprüfung
Artikel 10 wird oft so gelesen, als seien nachweislich verzerrungsfreie Daten gefordert. Der tatsächliche Maßstab ist die Untersuchung auf mögliche Verzerrungen und deren angemessene Minderung, nicht eine unerreichbare Garantie völliger Verzerrungsfreiheit.
Was Behörden zu Art. 10 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 10
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
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Die Fristen dieser Verordnung haben sich 2026 bereits einmal verschoben. Ein signierter Webhook, eine REST-API und ein MCP-Server führen denselben Datenbestand, aus dem diese Seite erzeugt wird, so dass Ihre Systeme von der nächsten Änderung erfahren, ohne dass jemand den Text erneut liest. Während der Beta kostenlos.
Kostenlosen Zugang holenAusschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.