Artikel 71: EU-Datenbank
Artikel 71 richtet die EU-Datenbank ein, in der Hochrisiko-Systeme nach Anhang III sowie Selbstbewertungen nach Art. 6(3), mit denen ein System als nicht hochriskant eingestuft wird, nach Art. 49 zu registrieren sind. Die Kommission führt die Datenbank, die je nach Art des Eintrags teils öffentlich und teils nur für Behörden zugänglich ist.
- 02. Dez. 2027 Gekoppelt an den Geltungstermin für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
- Die erforderlichen Angaben zu Hochrisiko-Systemen nach Anhang III sind vor dem Inverkehrbringen in der EU-Datenbank zu registrieren.
- Selbstbewertungen nach Art. 6(3), mit denen ein Anbieter ein System nach Anhang III als nicht hochriskant einstuft, sind zu registrieren.
- Die registrierten Angaben sind zutreffend zu halten und mit der Weiterentwicklung des Systems zu aktualisieren.
- Betreiber des öffentlichen Sektors haben zusätzlich ihre Verwendung des Hochrisiko-Systems entsprechend der betreiberseitigen Registrierungspflicht einzutragen.
- Eintrag in der EU-Datenbank
Die EU-Datenbank wird oft als vollständig öffentliche Liste konformer Hochrisiko-Systeme vorgestellt. Teile sind den Behörden vorbehalten, und sie enthält auch Selbstbewertungen nach Art. 6(3) zu Systemen, die der Anbieter gerade als nicht hochriskant eingestuft hat.
Was Behörden zu Art. 71 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 71
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
Benachrichtigung, wenn sich Art. 71 ändert.
Die Fristen dieser Verordnung haben sich 2026 bereits einmal verschoben. Ein signierter Webhook, eine REST-API und ein MCP-Server führen denselben Datenbestand, aus dem diese Seite erzeugt wird, so dass Ihre Systeme von der nächsten Änderung erfahren, ohne dass jemand den Text erneut liest. Während der Beta kostenlos.
Kostenlosen Zugang holenAusschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.