Art. 47

Artikel 47: EU-Konformitätserklärung

Artikel 47 verpflichtet Anbieter, für jedes Hochrisiko-System eine schriftliche, unterzeichnete EU-Konformitätserklärung auszustellen, in der die Erfüllung der Anforderungen der Art. 8 bis 15 erklärt wird, und diese den nationalen Behörden zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen bereitzuhalten. Die Erklärung ist die rechtliche Grundlage der nach Art. 48 angebrachten CE-Kennzeichnung.

Anbieter hochriskant
Ab wann es gilt
Was verlangt wird
Was zu den Akten gehört
Häufig falsch verstanden

Die EU-Konformitätserklärung wird häufig mit der CE-Kennzeichnung selbst gleichgesetzt. Die Erklärung ist die zugrunde liegende rechtliche Aussage über die Konformität, während die CE-Kennzeichnung nach Art. 48 das Zeichen ist, das nach Vorliegen der Erklärung angebracht wird.

Aktuelle Veröffentlichungen

Was Behörden zu Art. 47 veröffentlicht haben

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Verwandte Vorschriften
Primärquelle

Ausschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.