Artikel 51: Einstufung von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko
Artikel 51 legt fest, wann ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck als Modell mit systemischem Risiko eingestuft wird: entweder wegen Fähigkeiten mit hohem Wirkungsgrad, gemessen an geeigneten technischen Instrumenten und Vergleichsmaßstäben, mit einer widerlegbaren Vermutung ab einer kumulierten Trainingsrechenleistung von mehr als 10^25 Gleitkommaoperationen, oder weil die Kommission das Modell eigenständig einstuft, auch nach einer qualifizierten Warnung des wissenschaftlichen Gremiums nach den Kriterien des Anhangs XIII.
- 02. Aug. 2025 In Kraft seit; gilt für Modelle, die den Schwellenwert bereits erreichen oder eingestuft sind
- 02. Aug. 2026 Vollständige Durchsetzungsbefugnisse gelten; vom Digital-Omnibus nicht berührt
- Die kumulierte Trainingsrechenleistung ist gegen den Vermutungsschwellenwert von 10^25 FLOP zu überwachen.
- Bewertungen zu Fähigkeiten mit hohem Wirkungsgrad anhand geeigneter technischer Instrumente und Vergleichsmaßstäbe sind zu dokumentieren.
- Wird der Schwellenwert überschritten, der Anbieter hält das Modell aber für nicht systemisch riskant, ist er darauf vorbereitet, die Vermutung mit begründeten Argumenten zu widerlegen.
- Einstufungsentscheidungen der Kommission und Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums sind zu verfolgen, da sie unabhängig vom Rechenleistungsschwellenwert zu einer Einstufung führen können.
- Dokumentation der Rechenleistung
- Berichte über Fähigkeitsbewertungen
- Einstufungsentscheidung der Kommission, soweit einschlägig
Der Wert von 10^25 FLOP wird häufig als harte Rechtsgrenze behandelt. Er löst lediglich eine widerlegbare Vermutung aus: Wird er überschritten, verlagert sich die Darlegungslast auf den Anbieter, und die Kommission kann ein Modell auch unabhängig von diesem Wert als systemisch riskant einstufen.
Was Behörden zu Art. 51 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 51
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
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