Artikel 113: Inkrafttreten und gestaffelte Geltung
Artikel 113 legt den gestaffelten Zeitplan für die Geltung der KI-Verordnung fest: Verbote ab Februar 2025, GPAI- und Governance-Regeln ab August 2025, die meisten übrigen Bestimmungen ab August 2026 sowie die Hochrisiko-Pflichten ursprünglich ab August 2026 und August 2027. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital-Omnibus zur KI, ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat diesen Zeitplan geändert: Der Termin für Anhang III wurde auf Dezember 2027 verschoben, der Produktsicherheitsweg nach Anhang I auf August 2028, und für die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50(2) bei Bestandssystemen wurde eine Übergangsfrist bis Dezember 2026 eingefügt.
- 01. Aug. 2024 Die KI-Verordnung tritt in Kraft
- 02. Feb. 2025 Die Verbote des Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gelten
- 02. Aug. 2025 Die GPAI-Pflichten (Kapitel V) sowie der Governance- und Sanktionsrahmen gelten
- 02. Aug. 2026 Die meisten übrigen Bestimmungen gelten, einschließlich Art. 50(1), (3) und (4) sowie Art. 50(2) für neu in Verkehr gebrachte Systeme
- 02. Dez. 2026 Übergangsfrist für die Kennzeichnung nach Art. 50(2) bei Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, eingefügt durch Verordnung (EU) 2026/1744
- 02. Aug. 2027 Pflicht der Mitgliedstaaten zu nationalen KI-Reallaboren, durch Verordnung (EU) 2026/1744 vom 2. August 2026 verschoben
- 02. Dez. 2027 Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III gelten (Art. 6(2)), durch Verordnung (EU) 2026/1744 vom 2. August 2026 verschoben
- 02. Aug. 2028 Die Hochrisiko-Pflichten des Produktsicherheitswegs nach Anhang I gelten (Art. 6(1)), durch Verordnung (EU) 2026/1744 vom 2. August 2027 verschoben
- Maßgeblich ist der aktuelle, geänderte Zeitplan und nicht eine Zusammenfassung des Art. 113 aus der Zeit vor Juli 2026.
- Zu unterscheiden ist zwischen Bestimmungen, die der Digital-Omnibus nicht berührt hat (Verbote des Art. 5, GPAI-Kapitel V, der überwiegende Teil des Art. 50), und solchen, deren Termine er verschoben hat (Hochrisiko-Wege nach Anhang III und Anhang I, Art. 50(2) für Bestandssysteme, nationale Reallabore).
- Die geltenden Termine sind für jede Pflicht an der jeweiligen Artikelseite zu prüfen und nicht aus einem einheitlichen Datum für die gesamte Verordnung abzuleiten.
Der 2. August 2026 wird oft als „der Tag, an dem die KI-Verordnung startet“ dargestellt. Tatsächlich ist die Verordnung im August 2024 in Kraft getreten und gilt in gestaffelten Stufen von Februar 2025 bis August 2028, von denen der Digital-Omnibus mehrere weiter nach hinten verschoben hat.
Was Behörden zu Art. 113 veröffentlicht haben
- Wird aus dem öffentlichen Feed geladen…
- Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex
- Im EUR-Lex-Text unter Article 113
- Friständerungen und die Rechtsakte dahinter
Benachrichtigung, wenn sich Art. 113 ändert.
Die Fristen dieser Verordnung haben sich 2026 bereits einmal verschoben. Ein signierter Webhook, eine REST-API und ein MCP-Server führen denselben Datenbestand, aus dem diese Seite erzeugt wird, so dass Ihre Systeme von der nächsten Änderung erfahren, ohne dass jemand den Text erneut liest. Während der Beta kostenlos.
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