Art. 13

Artikel 13: Transparenz gegenüber Betreibern

Artikel 13 verlangt, dass Hochrisiko-Systeme so gestaltet sind, dass ihr Betrieb für Betreiber hinreichend transparent ist, und verpflichtet Anbieter, eine Betriebsanleitung bereitzustellen, die Zweckbestimmung, Genauigkeitsgrad, bekannte Risiken, Maßnahmen der menschlichen Aufsicht und die erwartete Lebensdauer abdeckt. Die Anleitung muss auch für Betreiber ohne KI-Fachkenntnisse verständlich sein.

Anbieter hochriskant
Ab wann es gilt
Was verlangt wird
Was zu den Akten gehört
Häufig falsch verstanden

Betriebsanleitungen werden bisweilen als technische Referenz für Entwickler verfasst. Artikel 13 verlangt ausdrücklich, dass sie für Betreiber ohne KI-Fachkenntnisse nutzbar sind.

Aktuelle Veröffentlichungen

Was Behörden zu Art. 13 veröffentlicht haben

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Verwandte Vorschriften
Primärquelle

Ausschließlich aufbereitete Information. Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für qualifizierten rechtlichen Rat. Die Termine geben die Verordnung (EU) 2026/1744 mit Stand 04. Aug. 2026 wieder.